Die Gesetzgebung und Rechtsprechung zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten eines Anlageberaters ist kaum noch überschaubar. Da das Kapitalanlagerecht eine komplexe Spezialmaterie darstellt, sollten Anleger unbedingt eine auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mandatieren.

Anlegern, die ihre Ansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung durchsetzen wollen, stehen wir engagiert mit unserer Erfahrung und unseres Know-how zur Verfügung.

Rechtsanwalt Peter Lesch
1. Vorsitzende des Anlegerschutzvereins Nordbayern e. V.