Peter Lesch Rechtsanwalt Coburg

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Peter Lesch

Anwaltshaftung / Anwaltsregress

Es ist das gute Recht des Mandanten die Tätigkeit seines eigenen Rechtsanwalts zu hinterfragen. Insbesondere, wenn der Prozess verloren wurde. Das Versäumen von Fristen durch den Rechtsanwalt kann der Mandant meist selbst unschwer erkennen. Den eigenen Rechtsanwalt fehlende Kenntnis des materiellen Rechts oder das Führen aussichtsloser Prozesse nachzuweisen, gelingt dem fachunkundigen Mandanten meist schwer.

Sollten Sie mit der Leistung Ihres Anwalts unzufrieden gewesen sein, überprüfen wir gerne dessen Arbeit auf Fehler.

Tatkräftig unterstützen wir Sie in einem Prozessverfahren gegen Ihren Rechtsanwalt, besonders leidenschaftlich, wenn Ihnen aufgrund anwaltlicher Fehler Schäden entstanden sind. Für solche Fälle unterhält Ihr Anwalt auch eine eigene gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

Die häufigsten Pflichtverletzungen von Anwälten:

  • Fristversäumnis
  • Prozess verloren
  • unvorteilhafter Vergleich

(Rechtsanwalt hat Sie über die Tragweite des Vergleichs oder einzelner Regelungen schlecht beraten)

Kostenschutz durch Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, die Vertragsrechtsschutz umfasst, gewährt diese Kostendeckung, um Regressansprüche gegenüber dem eigenen Anwalt geltend zu machen.

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