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Rechtsanwältin
Frau Arneth

Arzthaftungsrecht

Die Bearbeitung der Arzthaftungssachen hat Rechtsanwältin Frau Arneth im Jahre 2021 übernommen.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere Folgendes:

  • Überprüfung der ärztlichen Aufklärung des Patienten
  • Sichtung der Behandlungsunterlagen, Prüfung eines Behandlungsfehlers
  • Kausalität und Beweislast, Beweislastumkehr bei grobem Fehler
  • Korrespondenz mit der Krankenkasse, Erstellenlassen eines medizinischen Gutachtens über den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen)
  • Besprechung möglicher Behandlungsoptionen, Reha- und Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Schmerzensgeldbezifferung
  • Finanzieller Ausgleich, Verdienst-, Renten- u. sog. Haushaltsführungsschaden
  • Berücksichtigung möglicher Dauerschäden
  • Strafrechtliche Aspekte
  • Die Neuregelung zur Korruption im Gesundheitswesen

͏   Alles von A bis Z – adäquate Aufklärung und Behandlung  … oder Zahlung.

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