fachgebiete-strafrecht; keine Urlaubsreise

Dank Vorsorgevollmacht richtig abgesichert

Es ist sehr wahrscheinlich, dass ältere Menschen im Alter aufgrund Krankheit, Unfall oder altersbedürftige Einschränkungen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es ist deshalb ratsam, Personen seines Vertrauens zu bevollmächtigen, für sie zu handeln, wenn sie hierzu nicht mehr selbstständig in der Lage sind. Der besondere Vorteil einer Vorsorgevollmacht besteht darin, dass man damit ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden kann und der Bevollmächtigte sofort handeln kann. Sie entscheiden also selbst, wer Ihre Interessen und in welchen Bereichen vertritt. Dadurch werden Fremdentscheidungen vermieden. Mit der Vorsorgevollmacht wird das Eingreifen eines Betreuungsgerichts verhindert, da Sie bereits im Vorfeld selbst bestimmen, wer Ihre Angelegenheit regelt.

Gerne bin ich Ihnen bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht behilflich.

 

Rechtsanwalt

Peter Lesch

Fachanwalt für Erbrecht

Mißbrauch formularmäßiger Bankvollmachten

Nach dem Tode der Mutter/des Vaters stellen die Erben nicht selten fest, dass der von der Erblasserin/des Erblassers Beauftragte mit den Vermögensangelegenheiten, aufgrund bestehender formularmäßiger Bankvollmacht, Guthaben auf den Sparkonten für eigene Zwecke nutzte. In der Regel behauptet dieser dann, dass er dieses Geldvermögen von der Erblasserin/des Erblassers geschenkt bekommen habe. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist inzwischen unstreitig, dass es nicht Sache der Erben ist, zu widerlegen, dass es zu einer Schenkungsvereinbarung gekommen ist. Es ist auch nicht ausreichend, dass der über das Bankguthaben verfügte sich auf die bestehende Bankvollmacht beruft. Der Bevollmächtigte trägt die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der angeblichen Schenkungsvereinbarung.

 

Rechtsanwalt

Peter Lesch

Fachanwalt für Erbrecht