Frage: Ich will mich von meinem Ehepartner, trennen, wie führe ich diese Trennung herbei? Was muss ich tun?
Antwort: Grundsätzlich wird die Trennung durch Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung vollzogen. Schwieriger ist es, wenn man nicht gleich eine neue Wohnung findet oder der Ehepartner nicht bereit ist, aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung auszuziehen. Zwar kann man auch innerhalb der ehelichen Wohnung die Trennung herbeiführen, dies ist jedoch rein praktisch schwierig.
Frage: Wie schaut so eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung aus?
Antwort: Ein Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung setzt eine strikte räumliche Trennung voraus, also jedem Ehepartner wird ein eigener Raum zugewiesen, jeder Ehepartner wirtschaftet allein, d.h. die Eheleute dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen, d.h. nicht mehr gemeinsam einkaufen, kochen, Wäsche waschen, gemeinsam essen usw. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist es ratsam getrennte Kassen zu führen, gemeinsame Konten sollten ausgelöst werden, jeder Ehepartner sollte sich ein eigenes Konto einrichten. Damit es in einem späteren Scheidungsprozess über den genauen Zeitpunkt der Trennung keinen Streit gibt, sollte dieser Trennungszeitpunkt schriftlich festgehalten werden. Regelmäßig geschieht dies durch ein anwaltliches Schreiben.
Frage: Woran sollte ich unbedingt denken, wenn es zur Trennung kommt?
Antwort: Man sollte alle persönlichen Unterlagen an sich nehmen: Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Ausweispapiere, Zeugnisse, Sparbücher, Krankenversicherung, Lohnsteuerkarte, die letzten Einkommensbescheide, sonstige Arbeitspapiere usw. Wenn Kinder vorhanden sind alle Unterlagen der Kinder, wie Schulzeugnisse, Impfpässe usw. an sich zu nehmen. Für die spätere Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, sollte man die Lohn bzw. Gehaltsabrechnungen des Ehepartners der letzten 12 Monate kopieren. Für den Fall, dass der Ehepartner selbstständig ist sollte man die letzten drei Steuererklärungen und Einkommensteuerbescheide, die letzten drei Jahresabschlüsse kopieren. Man sollte sich einen genauen Überblick über die Vermögensverhältnisse und über den Stand der Schulden beider Eheleute machen, z.B. gibt es gemeinsame Lebensversicherungen, Bausparverträge, gemeinsame Geldanlagen und Konten, gibt es gemeinsame Darlehensverträge wie hoch sind die monatlichen Belastungen, ist das gemeinsame Girokonto überzogen usw. auch diesbezüglich sollten Kopien erstellt werden. Haben die Eheleute gemeinsame Immobilien sollten alle diesbezüglichen Unterlagen kopiert werden. Derjenige Ehegatte, bei dem die Kinder leben, sollte frühzeitig bei der Kindergeldkasse die Trennung anzeigen und dafür sorgen, dass das Kindergeld auf sein eigenes Konto gezahlt wird. Auf alle Fälle sollte man einen Anwalt, wenn möglich einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren.
Frage: Kann ich mich sofort scheiden lassen und ist dies überhaupt ratsam?
Antwort: Grundsätzlich können Ehen erst nach Ablauf einen Trennungsjahres geschieden werden. Ausnahmsweise kann eine Scheidung schon vor Ablauf eines Trennungsjahres erfolgen, wenn ein Festhalten an der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres unzumutbar wäre, dies ist der Fall bei schweren Tätlichkeiten zwischen den Ehegatten, Ehebruch usw. In den meisten Fällen empfiehlt sich, erst alle mit der Ehescheidung zusammenhängenden Angelegenheiten, wie Unterhaltsansprüche, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleichsansprüche, Umgangsrecht für die Kinder usw. zu regeln und dann den Scheidungsantrag zu stellen.
Frage: Welchen Vorteil hat es wenn ich mich mit meinem Ehepartner während der Trennungszeit bzgl. Unterhalt, Vermögen, Zugewinn usw. geeignet habe?
Antwort: Haben sich die Eheleute über die alle bzgl. der Scheidung notwendigen Angelegenheiten geeignet, kann das Scheidungsverfahren zügig und wesentlich kostengünstiger durchgeführt werden. Unnötige Rechtsstreitigkeiten werden dadurch vermieden. Auf alle Fälle sollte man sich bei allen Regelungen, die man mit dem Ehepartner trifft durch einen Fachanwalt beraten lassen. Hier mein Rat besonders an die Ehefrauen: niemals eine vom Ehemann vorbereitete Scheidungsvereinbarung oder dergleichen ohne anwaltliche Beratung unterschreiben! Nicht selten werden Ehefrauen dabei schamlos über den Tisch gezogen.
Frage: Was muss ich alles während der Trennungszeit regeln?
Antwort: Sofort nach der Trennung sollten Unterhaltsansprüche berechnet und geltend gemacht werden. Dies sollte man durch einen Anwalt machen, der den anderen Ehepartner auffordert einen bestimmten Unterhaltsbeitrag zu zahlen und ihm zur Zahlung eine Frist setzt. Die Vermögensauseinandersetzung und die Bereinigung gemeinsamer Schulden ist zu klären. Was geschieht mit der Ehewohnung, wer übernimmt die gemeinsamen Immobilien usw. Was ist mit den Kindern, bei wem sollen sie leben, wie soll der Umgang geregelt werden? Solle es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach Scheidung verbleiben?
Frage: Schadet ein Versöhnungsversuch während der Trennungszeit?
Antwort: Grundsätzlich: nein! Auch mehrmalige Versöhnungsversuche unterbrechen die Trennungszeit nicht. Die Versöhnungsversuche sollten jedoch nicht länger als zwei bis drei Monate dauern.
Bettina Lesch-Lasaridis, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht