Prämiensparverträge: Zinsnachberechnung ratsam!

Besitzer alter, derzeit möglicherweise gekündigter Prämiensparverträge sollten nicht nur die Wirksamkeit der eventuell erklärten Kündigung, sondern unbedingt auch die Korrektheit der ihnen gutgeschriebenen Sparzinsen überprüfen lassen.

Ursprünglich folgten Sparverträge mit variablem Zins und steigendem Jahresbonus keinen festgelegten Regeln für die Zinsanpassung. Dem schob der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2004 einen Riegel vor und hat seitdem in mehreren Urteilen bestimmte Vertragsklauseln zur Zinsanpassung für unzulässig erklärt.

Gemäß der BGH-Rechtsprechung darf der Grundzins bei Sparplänen mit Bonussystemen nicht nach Belieben verändert werden.

Unsere Kanzlei arbeitet mit einem anerkannten Sachverständigen-Büro für Kapitalanlagen zusammen. Dieses überprüft für ein Pauschalhonorar in Höhe von 85,- € (inkl. USt.), die Richtigkeit der gutgeschriebenen Zinsen. In zahlreichen bisherigen Fällen konnte eine unangemessene Absenkung des Grundzinses festgestellt werden, und demzufolge höhere Sparzinsen festgestellt und geltend gemacht werden.

Peter Lesch

Rechtsanwalt u. Dipl.-Kfm.

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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