Mindestunterhalt wird angehoben – Änderung der Düsseldorfer Tabelle am 1. Januar 2021

Ab dem 1. Januar 2021 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird ab diesem Zeitpunkt angehoben. Ab dem 1. Januar 2021 gelten diese monatlichen Mindestunterhaltssätze:

-bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 393 Euro (bisher 369 Euro)

-bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 451 Euro (bisher 424 Euro)

-bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 528 Euro (bisher 497 Euro)

Auf den Bedarf des Kindes ist nach nach § 1612 b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt ab dem 01. Januar 2021 für ein erstes und zweites Kind 219 Euro, für ein drittes Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbetrag anzurechnen.

Hier der Link zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2021: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Bettina Lesch-Lasaridis, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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