Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2023 – mehr Unterhalt für Kinder – höherer Selbstbehalt

Getrennt lebende Kinder haben ab Januar 2023 Anspruch auf einen höheren Unterhalt, da der Mindestunterhalt ab dem 01.01.2023 erneut ansteigt. Dies liegt zum einen an der Erhöhung des Kindergeldes ab Januar 2023 sowie an den gestiegenen Lebenshaltungskosten. Im Schnitt steigen die monatlichen Beträge um ca. 50 €.

Gleichzeitig werden die Selbstbehaltssätze, also das, was dem Unterhaltspflichtigen zum eigenen Leben verbleiben soll, angehoben. Gegenüber minderjährigen Kindern steigt der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners von 1.160 € auf 1.370 €.

In diesem Selbstbehalt sind Wohnkosten (Warmmiete) in Höhe von 580 € enthalten. Der Selbstbehalt kann erhöht werden, wenn die Wohnkosten diesen Betrag übersteigen und nicht unangemessen sind.

Unterhaltspflichtige Eltern mit geringem Einkommen sollten prüfen, ob ihr Selbstbehalt in Höhe von 1.370 € durch die Unterhaltszahlung gewahrt ist. Unterhaltsberechtigte Kinder sollten überprüfen, ob die Unterhaltszahlungen an die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2023 angepasst worden sind.

Liegt eine dynamisierte Unterhaltsurkunde vor, das heißt, die Urkunde bestimmt, dass ein bestimmter Prozentsatz des Mindestunterhaltes an das Kind zu zahlen ist, dann passt sich diese Urkunde automatisch an die neuen Sätze an. Sollte der Unterhaltsschuldner jedoch nicht zahlen, muss er hierauf hingewiesen werden.

 

Hier finden Sie den Link zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2023: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

 

Bettina Lesch-Lasaridis, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

 

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