VW-Abgasskandal: Motortyp EA288 ebenfalls manipuliert?

Der Bundesgerichtshof hat jüngst entscheiden, dass die Käufer von Fahrzeugen der VW AG, die das Fahrzeug ab dem 01.01.2016 erworben haben, keine Schadenersatzansprüche gegen die VW AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend machen können. Diese Entscheidung betrifft aber nur die Pkw-Modelle des VW-Konzerns mit dem Motortyp EA189 (werksinterne Bezeichnung), nicht die Modelle mit dem Motorentyp 288. Da das Kraftfahrtbundesamt bezüglich dieses Motorentyps nur sehr eingeschränkte eigene technische Überprüfungen vorgenommen hat, beruft sich Volkswagen auf dessen Typenzulassungsbescheinigung. In zahlreichen Fällen konnte unsere Kanzlei jedoch Gerichte davon überzeugen, dass auch die Motoren EA288 mit einer illegalen, temperaturabhängigen Abgasregulierung versehen wurden. Den Käufern von Fahrzeugen des VW-Konzerns, die mit einem manipulierten Motor ausgerüstet sind, steht deshalb nach § 826 BGB ein Schadenersatzanspruch zu. Sie können deshalb den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Lesch

Rechtsanwalt u. Dipl.-Kfm.

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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