Kündigungsfrist für Mieter
Seit 1. Juni 2005 gilt: Mieter können ihren unbefristet abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Die Dauer des Mietverhältnisses oder der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses spielen keine Rolle mehr.
Das Gesetz zur Klarstellung der Kündigungsfristregelung korrigiert die Mietrechtsreform aus dem Jahr 2001:
Die alten, nach Wohndauer gestaffelten Kündigungsfristen gelten in Mietverträgen, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden, nicht weiter. Vorausgesetzt, sie sind durch „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ Vertragsinhalt geworden und nicht durch eine Individualabsprache zwischen Mieter und Vermieter.
Sollten Sie Zweifel haben, welche Kündigungsfrist Sie als Mieter einzuhalten haben, beraten wir Sie gerne.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen des Mietrechts bei uns ist Frau Rechtsanwältin Jessica A. Gralher.
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