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Schadensersatz bei vereiteltem Ferienumgang

Das Kammergericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 18.05.2020 einem Kindesvater einen Schadenersatzanspruch von über 5.000,00 € gegen die Kindesmutter zugestanden, da diese eine Urlaubsreise nach Südostasien mit seiner neuen Familie vereitelt hatte.

Mit Hilfe der Bundespolizei hat die Kindesmutter den Abflug noch am Flughafen verhindert. Die Reise konnte erst nach mehreren Tagen angetreten werden, wodurch erhebliche Mehrkosten durch Flugtickets und Hotelumbuchungen entstanden.

Das Kammergericht warf der Kindesmutter eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Kindesvaters vor. Sie habe in „Wildwestmanier“ das Recht in die eigene Hand genommen.

Die willkürliche Einschränkung oder Nichtgewährung von Umgang trotz getroffener Regelungen kann zur Verhängung von Ordnungsgeld gem. § 89 FamFG oder wie oben aufgezeigt zu Schadensersatzansprüchen führen.

Entscheidungen dieser Art häufen sich, so dass jedem Elternteil nur geraten werden kann, nicht gegen getroffene Umgangsregelungen zu verstoßen, es sei denn er hat diesen Verstoß nicht zu vertreten.

Bettina Lesch-Lasaridis

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwältin für Familienrecht