Erbrecht: Wir setzen Ihren Pflichtteil durch
Der Pflichtteil ist sofort mit dem Erbfall fällig. Um den Pflichtteil zu beziffern zu können, räumt das Gesetz Ihnen als Pflichtteilsberechtigten einen Auskunftsanspruch gegen den Erben ein. Danach ist der Erbe verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Bestand und den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Todes zu erteilen – auf eigene Kosten. Der Nachlass ist damit nur Berechnungsgrundlage für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs. An der Substanz des Nachlasses ist der Pflichtteilsberechtigte hingegen nicht beteiligt. Unterbleibt die Auskunft ist Klage geboten. Auch wenn zu jedem Zeitpunkt eine Einigung sinnvoll sein kann, lässt sich dies in manchen Fällen nicht abwenden. Sie sollten auf Ihr Recht pochen und sich insoweit anwaltlich vertreten lassen. Im Erbrecht sind Klagen gegen Erben wegen Pflichtteil, Auskünften zum Nachlass oder wegen eines Vermächtnisses an der Tagesordnung. Effizient und erfahren setzen wir Ihre Rechte durch.
Rechtsanwalt
Peter Lesch
Fachanwalt für Erbrecht