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Quarantäne während des Urlaubs – bekomme ich meine Urlaubstage zurück?

Sie haben gerade erst Ihren Urlaub angetreten und kurz darauf müssen Sie sich aufgrund behördlicher Anordnung in häusliche Quarantäne begeben. Was nun? Muss Ihnen der Arbeitgeber die „verlorenen“ Urlaubstage zurückgewähren?

Die Nachgewährung von Urlaubstagen richtet sich nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer während seines Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt und dies durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen kann. Die so nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitstage werden auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Eine behördliche Quarantäneanordnung ersetzt jedoch kein ärztliches Attest. Dies führt dazu, dass § 9 BUrlG keine Anwendung findet und der Arbeitgeber Ihnen den Urlaub nicht nachgewähren muss. Auch wenn die behördliche Quarantäneanordnung aufgrund eigener Coronainfektion erfolgt, brauchen Sie zusätzlich ein ärztliches Attest damit Ihnen die Urlaubstage nicht angerechnet werden. Eine behördliche Quarantäneanordnung allein genügt als Voraussetzung für die Nachgewährung der Urlaubstage nicht.

Haben Sie noch Fragen zu dem Thema? Dann berate ich Sie natürlich gerne.

Carina Arneth
Rechtsanwältin