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Arbeitgeber aufgepasst! – Neue Nachweispflichten ab 01.08.2022

Laut Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über wesentliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses und auch über spätere Änderungen schriftlich informieren.

Mit Änderung des Nachweisgesetzes zum 01.08.2022 wurde der Umfang der den Beschäftigten bekanntzugebenden wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses deutlich erhöht. Die Zusammensetzung und Höhe der Vergütung, Angaben zum Arbeitszeitsystem mit Ruhe- und Pausenzeiten, Hinweise zum Verfahren bei Kündigungen – um nur einige der zusätzlichen Nachweispflichten zu nennen.

Zudem wurden die zu beachtenden und einzuhaltenden Nachweisfristen angepasst.

Das neue Nachweisgesetz gilt für Neu-Einstellungen von Beschäftigten ab dem 01.08.2022, aber auch auf bereits bestehende Arbeitsverhältnisse können sich die erweiterten Nachweispflichten auswirken.

Haben Sie Fragen rund um das Thema oder möchten Ihre Arbeitsverträge überprüfen und entsprechend anpassen lassen?

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin – ich berate Sie gerne!

 

Carina Arneth

Rechtsanwältin