Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft haben häufig den Wunsch diese schnellstmöglich aufzulösen. Nicht selten steht der unaufgeklärte Bestand des Nachlasses einer zügigen Ausei-nandersetzung aber im Wege.

Die Erbauseinandersetzung kann auf folgende Weise erfolgen:

– Teilung oder Veräußerung der Nachlassgegenstände
– Übertragung von Erbteilen
– privatschriftliche Abschichtungsvereinbarung

Bei der Abschichtung ist ein Vertrag zwischen allen Miterben mit dem Inhalt erforderlich, dass ein (oder mehrere) Miterbe(n) aus der Erbengemeinschaft ausscheidet(en).

Da der Erbteil des betreffenden Miterben auf diesem Wege kraft Gesetzes durch Anwach-sung auf die verbleibenden Miterben im Verhältnis ihrer bisherigen Erbanteile übergeht, wird den Beteiligten hierdurch eine kostengünstige Möglichkeit zur Übertragung auch von Grund-besitz eröffnet.

Peter Lesch
Fachanwalt für Erbrecht