Kapitalanlagerecht: PIM Gold und Scheideanstalt GmbH
Aufgrund der niedrigen Zinserträge z.B. beim Tagesgeldkonto oder beim Sparbuch, sind zahlreiche Anleger möglicherweise auf eine „lukrative“ Anlageempfehlung der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH hereingefallen. Am 04.09.2019 hat eine Durchsuchung der Geschäftsräume der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts des gewerbemäßigen Betrugs stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme diverse Vermögenswerte der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH und der verantwortlichen Personen sichergestellt. Bestehende Schadenersatzansprüche gegen die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH und die verantwortlichen Personen sollten deshalb zeitnah geltend gemacht werden, um auf die gesicherten Vermögenswerte gegebenenfalls zugreifen zu können.
Peter Lesch, Rechtsanwalt u. Dipl.-Kfm., 1. Vorsitzender des Anlegevereins Nordbayern
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