Dank Vorsorgevollmacht richtig abgesichert
Es ist sehr wahrscheinlich, dass ältere Menschen im Alter aufgrund Krankheit, Unfall oder altersbedürftige Einschränkungen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es ist deshalb ratsam, Personen seines Vertrauens zu bevollmächtigen, für sie zu handeln, wenn sie hierzu nicht mehr selbstständig in der Lage sind. Der besondere Vorteil einer Vorsorgevollmacht besteht darin, dass man damit ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden kann und der Bevollmächtigte sofort handeln kann. Sie entscheiden also selbst, wer Ihre Interessen und in welchen Bereichen vertritt. Dadurch werden Fremdentscheidungen vermieden. Mit der Vorsorgevollmacht wird das Eingreifen eines Betreuungsgerichts verhindert, da Sie bereits im Vorfeld selbst bestimmen, wer Ihre Angelegenheit regelt.
Gerne bin ich Ihnen bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht behilflich.
Rechtsanwalt
Peter Lesch
Fachanwalt für Erbrecht