Die Individualmobilität mit dem Auto ist für viele Ausdruck ihrer Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit. Der Führerschein bedeutet Lebensqualität – in allen Altersklassen. Gerade für die meisten älter werdenden Menschen ist das Autofahren essentiell, etwa um Einkäufe oder Arztbesuche im Nachbarort zu erledigen oder Familie und Freunde zu besuchen.

Zwar sind Menschen ab 65 mit einem geringeren Prozentsatz an Unfällen beteiligt als es ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. Sind sie jedoch an einem Unfall beteiligt, haben sie ihn in 75% der Fälle verursacht.

Risikobereitschaft und Regelüberschreitungen nehmen im Alter ab, regelmäßig lassen aber auch Seh- und Hörfähigkeit, Reaktionsvermögen und Beweglichkeit im Alter nach.

Diskutiert wird daher immer wieder die Einführung einer Altersgrenze, bei deren Erreichen Fahreignungsüberprüfungen durchgeführt werden müssen oder der Führerschein abgeben werden soll.

Da die körperlichen und geistigen Fähigkeiten auch im Alter individuell jedoch völlig unterschiedlich vorhanden sind, gibt es in Deutschland bisher keine Altersgrenze, bei deren Erreichen man sich einer Fahreignungsüberprüfung unterziehen oder seinen Führerschein abgeben muss.

Auch der 55. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der im Januar 2017 in Goslar stattfand, hat sich mit diesem Thema befasst und sich gegen eine Einführung genereller, obligatorischer und periodischer Fahreignungsüberprüfungen ausgesprochen.

Er fordert die Entwicklung von Instrumenten zur besseren Einschätzung der eigenen Fahrkompetenz und schlägt insoweit eine sog. qualifizierte Rückmeldefahrt vor (möglich etwa über Dekra, TÜV oder ADAC), deren Ergebnis ausschließlich dem Betroffenen mitgeteilt wird. Erst wenn sich herausstellt, dass solche Instrumente auf freiwilliger Basis nur unzureichend in Anspruch genommen werden, soll die Teilnahme obligatorisch gemacht werden.

Ebenso wird die Verbesserung der verkehrsmedizinischen Kompetenz der Ärzte gefordert und geprüft, inwieweit diesen Meldepflichten hinsichtlich der Fahreignung ihrer Patienten vorgegeben werden sollen.

Häufen sich Verkehrsverstöße, Parkschäden oder schwere Unfälle, ist die Polizei zur Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt.

Diese kann bei Zweifeln an der Fahreignung aufgrund Einschränkung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten eine ärztliche Untersuchung anordnen und im Ergebnis dem Führerscheininhaber Auflagen machen oder ihm sogar die Fahrerlaubnis entziehen.

Jessica A. Gralher

Rechtsanwältin