Kindergeldbonus 2020 – hälftiger Abzug beim Unterhalt

Der Kindergeldbonus ist eine Maßnahme der Regierung, um Auswirkungen der Corona-Krise auf Familien zu mindern. Für jedes Kind wird ein Kindergeldbonus in Höhe von 300 € gezahlt. Die Auszahlung erfolgt über die Kindergeldkasse.

Beim Kindesunterhalt wird das hälftige Kindergeld angerechnet, bei Minderjährigen zur Hälfte, bei Volljährigen voll. Da es sich beim Kindergeldbonus um eine Art temporäres Kindergeld handelt, wird der Kindergeldbonus analog zum Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet.

Der Unterhaltsverpflichtete kann somit diesen hälftigen Kinderbonus vom laufenden Unterhalt in Abzug bringen.

Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus jedoch nicht in Abzug gebracht.

Ein Betrag in Höhe von 200 € wird im September und ein weiterer Betrag in Höhe von 100 € im Oktober 2020 durch die Kindergeldkassen zur Auszahlung gebracht.

Bettina Lesch Lasaridis

Fachanwältin für Familienrecht

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