Abkömmlinge des Erblassers, die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind verpflichtet, bestimmte Zuwendungen, die sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten erhalten haben, bei der Auseinandersetzung zur Ausgleichung zu bringen. Die Ausgleichungspflicht beruht auf der Überlegung, dass Abkömmlinge dem Erblasser in aller Regel gleich nahe stehen und dass er sie deshalb bei der Verteilung seines Vermögens auch gleich behandeln will. Zuwendungen, die ein Abkömmling bereits vor dem Erbfall empfangen hat, sollen deshalb so behandelt werden, als hätte er sie erst bei der Auseinandersetzung erhalten.

Peter Lesch
Fachanwalt für Erbrecht