Eine smart repair ist eine kostengünstigere Fahrzeug-Reparaturmethode, bei der es zu keinem Austausch von Teilen kommt, sondern die Reparatur am Stück (spot) erfolgt. Hierdurch fallen geringere Material- und Arbeitskosten an. Die Festigkeit des Fahrzeuges, der Karosserieverbund und die Vernetzung mit der Elektronik werden nicht beeinträchtigt, auch der gleiche Farbton  ist leichter zu erzielen.

Zunehmend werden Unfallgeschädigte bezüglich der Reparatur ihres unfallbeschädigten Fahrzeuges seitens der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners insbesondere beim Ausbeulen von Metallanbauteilen, der Kunststoffreparatur von Außenteilen, der Spot-Lackierung oder der Reparatur von Windschutzscheiben auf diese Art der Reparatur verwiesen, d.h. die Versicherung kündigt an, nur die Kosten einer smart repair zu erstatten.

Der Geschädigte muss sich auf diesen Reparaturweg dann verweisen lassen, wenn die smart repair mit der herkömmlichen Reparatur gleichwertig ist. Dabei muss zunächst der Ersatzpflichtige nachweisen, dass es regional mehrere Markenwertstätten gibt, die so den Schaden nach Herstellervorgaben beheben können. Der Geschädigte müsste dagegen nachweisen, dass zur vollständigen Wiederherstellung des Fahrzeuges eine herkömmliche Reparatur geboten ist. Auch wenn geringfügte Nachteile für den Geschädigten verbleiben, ist ausnahmsweise dennoch eine smart repair zuzulassen, wenn diese unverhältnismäßig billiger ist und die möglichen Nachteile pauschal ausgeglichen werden.

Sofern zur Klärung, ob der Schaden überhaupt im Wege einer smart repair behoben werden kann, ein Kfz-Sachverständigengutachten erforderlich ist, sind diese Gutachtenskosten –auch bei einem sog. Bagatellschaden- ersatzfähig.

Eine smart repair kann schließlich auch im Interesse des Geschädigten sein, namentlich wenn er sonst, auf der Grundlage der Kosten einer herkömmlichen Reparatur, auf eine Totalschadenabrechnung verwiesen wäre.

Jessica A. Gralher
Rechtsanwältin