Diesel-Abgasskandal

Schadenersatzanspruch gegen Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Das Abgas-Übel hat einen Namen: EA 189. Die fünf unscheinbaren Zeichen stehen für einen weltweiten Skandal, politische Verstrickungen und eine der größten Rückrufaktionen des Autogiganten Volkswagen. Der Terminus „EA 189“ (Konzerninterne Abkürzung für „Entwicklungsauftrag“) bezeichnet jenen Dieselmotor von VW, welcher mit Schummelsoftware ausgestattet ist und somit zum Abgasskandal führte.

Über fünf Millionen Fahrzeuge bestückte Volkswagen mit dem manipulierten Motor. Doch verbaute auch der Hersteller Seat, Audi, Skoda und Porsche den Motor EA 189 als Marken der Volkswagen AG ebenfalls. Schätzungen zufolge sind bis zu neun Millionen Autos vom VW-Skandal betroffen. Der Löwenanteil diese Fahrzeuge -rund fünf Millionen- gehört der Marke Volkswagen an. Der Motor EA 189 wurde ebenfalls in über zwei Millionen Audis und einer Million Skodas verbaut. Hinzu gesellen sich 700.000 Autos des Herstellers Seat. Die Debatte seit Bekanntwerden der Abgasmanipulation durch VW hat bereits dazu geführt, dass deutlich weniger Diesel zugelassen werden. Im April 2017 kauften laut CAR-Institut so wenige Privatkunden einen Neuwagen mit Dieselmotor wie seit 2009 nicht mehr. Inzwischen ist nur noch jeder dritte neu zugelassene Wagen ein Diesel. Auf dem Höchststand im Jahr 2012 war es noch fast jeder zweite Wagen. Auf dem Markt für Gebrauchtwagen dagegen gibt es Dank der diesel-starken Jahre jetzt einen deutlichen Überhang an Fahrzeugen. Bei gleichzeitig niedriger Nachfrage werden Diesel zu Ladenhütern, was ihren Preis unter Druck setzt. Anfang 2017 war zum Beispiel der Wiederverkaufswert eines drei Jahre alten um die 50.000 Kilometer gefahrenen Diesels noch 56 Prozent vom Neupreis. Ein Benziner erzielte mit 56,4 Prozent kaum mehr. Anfang 2018 nun war ein solcher Diesel nur noch 53,7 Prozent vom Neupreis wert, ein Benziner dagegen 58 Prozent. Der Wertunterschied beträgt damit über 7 Prozent. Dies ergab eine Marktanalyse des Dieselbarometers der Deutschen Automobil-Treuhand (DAT). Da nach dem Dieselurteil des Bundesverwaltungsgerichts Fahrverbote in einzelnen Städten sehr wahrscheinlich geworden sind, wird das weiter den Wert betroffener Autos mindern. Auch der Gebrauchtwagenanalytiker Schwacke erwartet nach dem Urteil weiter sinkende Preise: Denn einerseits mustern MIietwagenfirmen und Unternehmen ihre in den vergangen Jahren gekauften Dieselflotten im alten Rhytmus weiter aus, anderseits bricht die Nachfrage ein. Dazu kommen nun auch noch verunsicherte Dieselbesitzer, die auf Benziner umsteigen wollen. Auch die Umweltprämie wird den Gebrauchtwagenmarkt für Diesel unter Druck setzen. Denn dadurch werden Besitzer ältere Fahrzeuge, also eher Gebrauchtwagenkäufer, dazu verleitet, Neuwagen zu kaufen. Das ist es, was die Hersteller dazu bewegt, überhaupt so hohe Prämien auszuloben. Dadurch sinkt aber die Nachfrage nach gebrauchten Dieseln zusätzlich. Und damit der Wert von Dieselautos insgesamt. Der Umstand, dass beim Fahrzeug inzwischen ein Softwareupdate aufgespielt wurde, steht der Geltendmachung eines Schadensersatzes wegen sittenwidriger Täuschung nicht entgegen. Dem Softwareupdate wurde vom Käufer in der Regel nur zugestimmt um eine behördliche (zwangsweise) Stilllegung seines Fahrzeugs zu entgehen.

Bleiben Sie als Geschädigter nicht länger untätig, und machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche (ggf. gerichtlich) geltend. Fordern Sie unseren Fragekatalog an. Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Hiermit stimme ich den Datenschutzbedingungen zu