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fachgebiete-strafrecht; keine Urlaubsreise

Kürzung des Urlaubs in Elternzeit nur bei Ankündigung

Nicht selten gehen Menschen in Elternzeit und haben noch offene Urlaubsansprüche. Hinzu kommen neue Ansprüche, die während dieser Zeit weiter entstehen. Arbeitgebende können diese Ansprüche um je ein Zwölftel für jeden Kalendermonat nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kürzen. Dies gilt jedoch nicht automatisch stellte das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 16.04.2024 (Az. 9 AZR 165/23) erneut klar. Möchte der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kürzen, muss er die entsprechende Erklärung im bestehenden Arbeitsverhältnis abgeben. Die Erklärung muss ausdrücklich gegenüber den betreffenden Angestellten abgegeben werden und zwar vor, während oder nach der Elternzeit, jedoch nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Kürzungsrecht setzt also voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub bei Zugang der Kürzungserklärung noch besteht. Es kann nicht mehr ausgeübt werden, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat.

 

Carina Arneth

Rechtsanwältin

 

Mein Arbeitgeber ist insolvent – was nun?

Ihr Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet und Sie fragen sich, was nun mit Ihrem Arbeitsplatz und Ihrem Gehalt geschieht? Diese und viele Fragen mehr, stellen sich betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen berechtigter Weise, wenn sie von der Insolvenz des Arbeitgebers erfahren.

Auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens sind Sie jedoch nicht schutzlos gestellt. Ist Ihr Arbeitsplatz gefährdet, muss auch der zuständige Insolvenzverwalter bestimmte Kündigungsfristen einhalten. Ebenso haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn es bereits zu Ausfällen im Rahmen der Gehaltsauszahlung gekommen ist.

Sie fragen sich, welche Rechte und Ansprüche Ihnen in Ihrem konkreten Fall noch zustehen, welche Fristen Sie möglicherweise zu beachten haben und wie Sie Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen?

Hierzu berate ich Sie natürlich gerne umfassend in einem persönlichen Besprechungstermin.

Vereinbaren Sie am besten direkt einen Gesprächstermin bei uns in der Kanzlei.

Carina Arneth

Rechtsanwältin