Ein Abkömmling, der durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers während längerer Zeit, durch erhebliche Geldleistungen oder in anderer Weise in besonderem Maße dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde, kann bei der Auseinandersetzung eine Ausgleichung unter den Abkömmlingen verlangen, die mit ihm als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen. Diese gilt auch für einen Abkömmling, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat.

Insbesondere die Berücksichtigung erbrachter Pflegeleistungen ist zunehmend Anlass einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Kenntnis über die aktuelle Rechtsprechung ist unverzichtbar, um den Rechtsstreit sachgerecht beurteilen zu können.

Peter Lesch
Rechtsanwalt u. Dipl.-Kfm.
Fachanwalt für Erbrecht