Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin
Frau Arneth
Arzthaftungsrecht
Die Bearbeitung der Arzthaftungssachen hat Rechtsanwältin Frau Arneth im Jahre 2021 übernommen.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere Folgendes:
- Überprüfung der ärztlichen Aufklärung des Patienten
- Sichtung der Behandlungsunterlagen, Prüfung eines Behandlungsfehlers
- Kausalität und Beweislast, Beweislastumkehr bei grobem Fehler
- Korrespondenz mit der Krankenkasse, Erstellenlassen eines medizinischen Gutachtens über den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen)
- Besprechung möglicher Behandlungsoptionen, Reha- und Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Schmerzensgeldbezifferung
- Finanzieller Ausgleich, Verdienst-, Renten- u. sog. Haushaltsführungsschaden
- Berücksichtigung möglicher Dauerschäden
- Strafrechtliche Aspekte
- Die Neuregelung zur Korruption im Gesundheitswesen
͏ Alles von A bis Z – adäquate Aufklärung und Behandlung … oder Zahlung.
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