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Rechtsanwalt
Peter Lesch
Dipl.-Kfm.
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
GmbH-Recht / Gesellschafterstreit
Bei der Gründung einer Gesellschaft herrscht bei allen Beteiligten Eintracht und Zuversicht. Am wirtschaftlichen Erfolg zweifelt niemand. Das ursprüngliche wechselseitige Vertrauen geht aber schnell verloren, wenn sich der erhoffte wirtschaftliche Erfolg nicht (wie geplant) einstellt. Personalisierte Gesellschaften mit meist nur zwei bis vier Gesellschaftern sind streitanfällig, da ein Auseinanderleben der Beteiligten nicht selten festzustellen ist. Streitigkeiten über Gesellschafterbeschlüsse und deren Zustandekommen, die streitige Abberufung von Gesellschafter-Geschäftsführern, die Ausschließung von Gesellschaftern, die Streitigkeiten über den Jahresabschluss, die Gewinnverteilung und Gewinnverwendung, die Auseinandersetzungen über Auskunfts- und Kontrollrechte sind nicht minder häufig, als Streit über Geschäftsführungsmaßnahmen.
Die Planung und Durchführung von Gesellschafterstreitigkeiten ist hochkomplex. Prozessführungen bei Gesellschafterstreitigkeiten sind oftmals von hoher Rechtsunsicherheit gekennzeichnet.
Fachkundiger Rechtsbeistand für die sorgfältige Ausarbeitung einer Strategie für den Gesellschafterstreit ist dringend geboten.