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Rechtsanwalt
Peter Lesch
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Seit über 20 Jahren ist Rechtsanwalt Peter Lesch als Fachanwalt auf privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht spezialisiert.
Er vertritt Handwerksunternehmen, Architekten und Ingenieure sowie Bauherren. Sein Ziel ist es, den Anspruch und die Interessen seiner Mandanten, professionell, ökonomisch sinnvoll und effektiv durchzusetzen, insbesondere bei:
- Gestaltung und Beratung bei der Abwicklung von Bauverträgen mit Bauunternehmen (Generalunternehmer, Generalübernehmer, Subunternehmer, Handwerker), einschließlich VOB-Verträge
- Gestaltung und Beratung bei der Abwicklung von Bauträgerverträgen
- Gestaltung, Prüfung und Beratung vor Abschluss von Bauverträgen mit Verbrauchern (Verbraucherberatung)
- Durchsetzung und Abwehr von Werklohnansprüchen (Vergütungsansprüchen)
- Durchsetzung und Abwehr des Anspruches auf Eintragung einer Sicherungshypothek (§ 648 BGB) und auf Bauhandwerkersicherung (§ 648 a BGB)
- Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen (Gewährleistungsansprüchen)
- Gestaltung und Geltendmachung von Erfüllungsbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften, Sicherheitseinbehalten
- Gestaltung, Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafen wegen Bauzeitverzögerung und Fertigstellungsverzug
- Kündigung von Bauträgern bei Verzug, mangelhafter Leistung, Erfüllungsverweigerung und Insolvenz des Auftragnehmers oder Auftraggebers
- Beratung und Vertretung des Bauherrn oder des Auftragnehmers bei Insolvenz und drohender Insolvenz
- Beweissicherung bei Baumängeln und Planungsfehlern (selbständiges Beweisverfahren, Schiedsgutachterverfahren, Beratung bei der Beauftragung von Privatgutachten)
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Architektenrecht:
- Vertragsgestaltung
- Architektenhonorar
- Architektenhaftung
Rechtsanwalt Peter Lesch ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie 1. Vorsitzender des Vereins für Bauwesen in Franken e.V.