Wohnhaus – Neubau: Gewährleistung für mangelhafte Abdichtungsarbeiten auch nach über 5 Jahren

Werden Abdichtungsarbeiten völlig unfachmännisch und unter Einsatz ungeeigneter Materialien ausgeführt, dann deutet dies auf eine arglistige Täuschung des Werkunternehmens hin. In diesen Fällen beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Bauherr Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Nach dem Ablauf von 10 Jahren können Schadensersatzforderungen aber nicht mehr geltend gemacht werden.

Anspruch auf zusätzliche Vergütung trotz Pauschalpreisvertrag

Auftraggeber von Bauleistungen sind oftmals nicht bereit, eine Vergütung für in Rechnung gestellte, zusätzliche Leistungen zu bezahlen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf den Abschluss eines Pauschalpreisvertrags. Sofern Grundlage für diesen  Pauschalpreisvertrag ein vom Auftragnehmer erstelltes Angebot mit Leistungspositionen ist, kann dieser eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn die von ihm ausgeführten Leistungen nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten waren. Aus einer Pauschalpreisvereinbarung kann nicht zwingend geschlossen werden, dass der Auftragnehmer das Risiko übernimmt, zusätzliche, bei Vertragsabschluss nicht absehbare Leistungen, ohne weitere Vergütung zu erbringen.

Peter Lesch
Rechtsanwalt u. Dipl.-Kfm.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht