Hat der Erblasser einem seiner Kinder eine Vorsorgevollmacht (einschließlich separater Bankvollmachten) erteilt und stellt das oder die anderen Kinder nach dem Erbfall Unregelmäßigkeiten fest, stellt sich die Frage nach Auskunftsrechten gegenüber dem bevollmächtigten nunmehrigen Miterben.

Da in den häufigsten Fällen ein Auftragsverhältnis zwischen Erblasser und bevollmächtigtem Kind bestand, hat dieser den übrigen Miterben eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben in verständlicher Form zu übergeben. Es sind neben der Zusammenstellung auch insoweit Belege geschuldet, wie nach der Verkehrssitte üblich.

Peter Lesch
Rechtsanwalt u. Dipl.-Kfm.
Fachanwalt für Erbrecht