• fachgebiete-strafrecht; keine Urlaubsreise
Peter Lesch Rechtsanwalt Coburg

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt
Peter Lesch

Anwalt für Immobilienrecht / Zwangsvollstreckung

In Rechtsanwalt Dipl.-Kaufmann Peter Lesch haben Sie einen zuverlässigen Partner im Bereich des Immobilien- sowie Zwangsversteigerungsrechts gefunden.

Rechtsanwalt Lesch hat es sich zur Aufgabe gemacht, seinen Mandanten als Rechtsanwalt tatkräftig und kompetent zur Seite zu stehen, wobei hohe Qualität, Flexibilität und Individualität nur einige seiner besonderen Merkmale sind.

Das Zwangsversteigerungsrecht ist eine komplizierte Angelegenheit, in der sich nur Wenige zuverlässig auskennen. Rechtsanwalt Lesch vertritt Sie in Zwangsversteigerungsterminen und berät Sie während der gesamten Zwangsvollstreckung.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
    Durchsetzung von Forderungen im Recht des Wohnungseigentums, Beratung von Miteigentümern und WEG- und Hausverwaltern in allen rechtlichen Fragen (Anfechtung und Durchsetzung von Beschlüssen, bauliche Veränderungen usw.)
  • Zwangsversteigerungen und –verwaltungen                                                                                              Bei einer Immobilien-Zwangsversteigerung gibt es zahlreiche Einflussmöglichkeiten der am Verfahren Beteiligten.
    Sämtliche Gemeinschaften, die an einem Grundstück bestehen, können durch eine Aufhebungs- oder Teilungsversteigerung aufgelöst werden. Dies geschieht auf Antrag, welcher schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden muss. Bei einer Erbengemeinschaft kann dies auch der eingesetzte Testamentsvollstrecker tun. Bei einer Gütergemeinschaft ist dies z. B. aber erst nach deren Beendigung möglich. Bei einer OHG oder KG findet die Auseinandersetzung regelmäßig durch Liquidation der Gesellschaft statt. Wie Sie erkennen, gibt es je nach Fall unterschiedliche Verfahrensarten und einzuhaltendes Recht für den gesamten Verfahrensablauf.
    Vor dem eigentlichen Versteigerungstermin müssen nun Rechte und Ansprüche, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, angemeldet werden. Der Versteigerungstermin muss öffentlich bekannt gemacht werden. Im Versteigerungstermin wird mit den anwesenden Beteiligten das sogenannte geringste Gebot aufgestellt. Die Höhe des geringsten Gebots richtet sich allein nach dem betreibenden Antragsteller. Es ist völlig unabhängig vom Verkehrswert. Um jedoch eine Verschleuderung von Grundvermögen zu verhindern, gibt es eine 5/10-Grenze.
    In den meisten Fällen wird der Zuschlag dem Meistbietenden sofort im Termin erteilt. Mit der Verkündung des Zuschlagbeschlusses geht das Eigentum an dem Grundstück auf den Ersteher über. Dieser Rechtserwerb vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs. Des Weiteren muss der Ersteher noch die Zuschlagsgebühr, die Grunderwerbssteuer, seine Eintragung im Grundbuch als Eigentümer sowie 4 Prozent Zinsen aus dem Meistgebot vom Zuschlag bis zum Tage vor dem Versteigerungstermin.
    Wie Sie meinen kurzen Erläuterungen entnehmen können, bedarf ein taktisches Vorgehen als Beteiligter vertiefende Kenntnisse auf dem Rechtsgebiet der Zwangsversteigerung. Als Spezialist für die Abwicklung in Zwangsversteigerungsverfahren bzw. Aufhebungs- oder Teilungsversteigerungen stehe ich Ihnen jederzeit selbstverständlich gerne zur Verfügung.
  • Maklerrecht
    Das Maklerrecht ist ein weiterer Schwerpunkt im Immobilienrecht. Sowohl bei der Beurteilung als auch bei der Durchsetzbarkeit und Abwehr von Maklerhonoraransprüchen kann Rechtsanwalt Lesch auf umfangreiche Erfahrungen und eine Vielzahl erfolgreicher Referenzen blicken. Selbstverständlich unterstützt Rechtsanwalt Lesch auch Verbraucher gegen unberechtigt geltend gemachte Provisionsansprüche von Immobilienmaklern
  • Immobilienrecht
    Beratung bei Haus- und Wohnungskauf, Erstellung und Prüfung von Grundstücksverträgen, Schadenersatz wegen arglistiger verschwiegener Baumängel
  • Beratung beim Haus-, Grundstücks- oder Wohnungskauf
  • Verträge: Gestaltung – Verhandlung – Abwicklung

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