Schenkt ein Vater seiner Tochter Geld, damit diese gemeinsam mit dem Ehepartner das gemeinsame Haus abbezahlen kann, handelt es sich um eine ehebezogene Schenkung. Zerbricht die Ehe, kann der Vater gegenüber dem Ex-Schwiegersohn Anspruch auf Rückzahlung haben.

Der Vater habe das Geld nicht nur seiner Tochter, sondern zugleich auch dem Schwiegersohn geschenkt, da das Geld für die gemeinsame Immobilie vorgesehen war. Die Höhe der Rückzahlung ergibt sich aus dem Wert des Grundstücks, von dem dann noch ein Betrag abgezogen werden muss, wegen teilweiser Zweckerreichung, also der Tatsache, dass das Ehepaar in der Tat eine gewisse Zeit gemeinsam in dem Haus gelebt haben (siehe Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen vom 17.08.2015, AZ: 4 UF 53/15).

Bettina Lesch-Lasaridis
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht